Die Mitglieder des Pfarrgemeinderats als Gremium der Pfarrgemeinde St. Martin und Severin haben die Aufgabe, gemeinsam mit dem Pfarrer, anderen Pfarrgeistlichen und Pastoralmitarbeitern „zur Förderung der Seelsorgstätigkeit mitzuhelfen“ (can. 536 CIC).
Abhängig von der Größe der Pfarrei und der Ordnung der jeweiligen Diözese sind Mitgliederzahl und Aufgaben dieses Gremiums verschieden festgelegt. Für unsere Gemeinde wurden im Mai 2009 16 Mitglieder durch die Gemeinde gewählt, vier weitere durch Pfarrer Powalla berufen.