Aufgaben des Kirchenvorstands
Der Kirchenvorstand ist die Vertretung der juristischen Person "Kirchengemeinde". Das heißt, die Mitglieder des Kirchenvorstandes handeln für die Kirchengemeinde. Der Kirchenvorstand verwaltet die Einrichtungen und das Vermögen, er stellt den Haushaltsplan auf und überwacht diesen, er ist Arbeitgeber für seine Angestellten und sorgt für den Unterhalt und für die Instandhaltung der Immobilien der Kirchengemeinde. Die Stellung und die Aufgaben der Kirchenvorstände sind im Land Nordrhein-Westfalen im staatlichen Gesetz über die Verwaltung des Katholischen Kirchenvermögens (abgekürzt VVG) festgelegt.
Erreichbar über das Pastoralbüro oder E-Mail: kv@stmartinundseverin.de



















